Kinder und Jugendliche gehören an die erste Stelle
Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit stand gestern Abend im Mittelpunkt eines Werkstattgesprächs der CDU-Fraktion mit Fachpublikum aus dem Bereich der Kinder- und Jugendförderung. Praktiker und Landtagsabgeordnete diskutierten über die Zukunft des Kinder- und Jugendförderplans. Der örtliche Landtagsabgeordnete Raphael Tigges, der Mitglied im Ausschuss des Landtags für Familie, Kinder und Jugend ist, erklärt:
„Wir haben uns bewusst dafür entscheiden, unser erstes Werkstattgespräch in dieser Legislaturperiode dem wichtigen Thema Kinder- und Jugendförderplan 2018 bis 2022 zu widmen. Die überwältigend hohe Teilnehmerzahl hat gezeigt, dass dieses Thema einen Nerv trifft. Besonders gefreut hat mich das Lob vieler Praktiker, sich frühzeitig in diesem Format konstruktiv und vertrauensvoll über die Erfordernisse eines neuen Förderplans auszutauschen. Mit Frau Lehn-Speckesser, der Abteilungsleiterin des Fachbereichs Jugend und Bildung, Kinder- und Jugendförderung der Stadt Gütersloh, war auch eine Expertin aus meiner Heimat dabei. Wir wollen in Zukunft viel gemeinsam daran arbeiten, dass im Gütersloh und auch landesweit, die Träger- und Angebotsvielfalt in der Kinder- und Jugendarbeit gesichert wird und die besten Voraussetzungen für die Lebensbildung und Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen geschaffen werden. Ziel ist eine solide aufgestellte und zukunftsorientierte Kinder- und Jugendarbeit in Gütersloh und für unser Nordrhein-Westfalen.
Im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans wollen wir die Mittel zur Verfügung zu stellen, die eine nachhaltige Umsetzung der Arbeit für unsere Kinder- und Jugendlichen möglich machen sollen. Mit der finanziellen Unterstützung werden wir uns auch um die strukturellen Belange kümmern, ohne die Projektarbeit aus dem Auge zu verlieren. Dabei wird es auch um eine Neugruppierung der Förderbereiche und den neuen Fokus auf die Förderung infrastruktureller Angebote gehen. Wir wollen, dass alle jungen Menschen die Chance bekommen, einen aktiven Part in unserer Gesellschaft und Demokratie einzunehmen. Dafür brauchen wir eine gut aufgestellte Kinder und Jugendförderung.“
Hintergrund:
Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz verpflichtet das Land Nordrhein-Westfalen, für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan aufzustellen. Darin werden die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene festgehalten, Förderschwerpunkte definiert und der Rahmen für die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes geschaffen. Die Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan sind die finanzielle Grundförderung und die Basis für die Arbeit aller Vereine und gesellschaftlichen Organisationen.